Beratung
Grundsätzlich nehmen alle Lehrerinnen und Lehrer am Grashof Gymnasium die von Schülerinnen und Schülern sowie ihre Erziehungsberechtigten an sie herangetragenen Beratungsaufgaben wahr. Die Beratung versteht sich als Beratungsnetzwerk für Ratsuchende an der Schule. Dieses umfasst die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen, die Fachlehrer und Fachlehrerinnen, die Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren und -koordinatorinnen und die SV- und Beratungslehrerinnen und -lehrer.
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Erprobungsstufe: Hillen Rasmus |
Mittelstufe: Daniel Lebeau | |
Oberstufe: Kevin Petersen | |
psychosoziale Beratung: Björn von der Bey |
Fach-/Kurswahl & Laufbahnberatung Fach-/Kurswahl & Laufbahnberatung
Wahl der zweiten Fremdsprache Latein / Französisch
- Informationsabend für die Eltern der Jahrgangsstufe 6: Vorstellung der Sprachen, der notwendigen Kompetenzen, der Sprachenfolge
- individuelle Rücksprache der Eltern mit Fachlehrern / Klassenlehrern auf Wunsch
- Probeunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 (4 -6 Wochen vor den Wahlen)
Differenzierungskurse
- Informationsabend zu den Kursen im Wahlpflichtbereich II für Schülerinnen und Schüler und Eltern der Jahrgangsstufe 7 (G8) bzw. 8 (G9)
- individuelle Beratung durch die Fachlehrer (Biologie, Chemie, Mathematik)
Oberstufe: Kurswahlen
- Jahrgangsstufe 9 (G8) bzw. 10 (G9): Informationsabend „Sekundarstufe II“ für Schüler und Eltern der Jahrgangsstufe 9 (u.a. Beratung hinsichtlich formaler und rechtlicher Fragen)
- Vorstellung der einzelnen Fächer (Inhalte, Anforderungen, ggf. notwendige Kompetenzen / Interessen) durch die unterrichtenden Fachlehrer
- Vorstellung bisher unbekannter Fächer durch Fachlehrer in den Klassen
- Einführungsphase: inhaltliche Beratung / Entscheidung (-sfindung):
- Wahl der Leistungskurse nach 1. Klausur im 2. Halbjahr
- individuelle Rücksprache mit Fachlehrern vor der Wahl hinsichtlich persönlicher Eignung, individuellen Anforderungen etc.
Oberstufe: Allgemeine Beratung
- individuelle Beratung durch die Stufenkoordinatoren in jedem Quartal:
- Möglichkeiten der Leistungsverbesserung
- Aufzeigen von Möglichkeiten zum Ausgleich von Defiziten (Wiederholung, Umwahl, Schulformwechsel)
- Beratung aller Schüler durch die Arbeitsagentur (Studium, Berufswahl)
Bilinguales Abitur
- Information der bilingualen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 (G8) bzw. 10 (G9) an einem Schulvormittag (Randstunde) vor dem Informationsabend „Sekundarstufe II“
- Information der Eltern zur bilingualen Laufbahn Sek. II und zum bilingualen Abitur im Anschluss an den allgemeinen Teil des Informationsabends „Sekundarstufe II“
Beratung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler Beratung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler
Erprobungsstufe
- Beratung der Fachlehrer in den Erprobungsstufenkonferenzen
- individuelle Elterngespräche (Fachlehrer, Klassenlehrer, Erprobungsstufenleitung)
- Elternsprechtag
Sekundarstufe I
- Elternsprechtag „Förderempfehlungen“ - Förderplan: Individuelle Beratung von Eltern und Schülerinnen und Schülern bei der Zeugnisnote „mangelhaft“ durch die Fachlehrer
- Elternsprechtag - individuelle Beratung durch die Fachlehrer
- Beratung bei Nichtversetzung: Individuelle Beratung von Eltern und Schülerinnen und Schülern durch die Mittelstufenleitung
Ende der Jahrgangsstufe 8 (G8) bzw. 9 (G9)
Die Schulleitung informiert die Eltern leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler in schriftlicher Form (Anlage zum Zeugnis) über:
- Übergangsregelungen in der Sekundarstufe I
- alternative Wege zum Abitur
- alternative Schulabschlüsse
- Kollegschulen
Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
- individuelle Beratung der Eltern betroffener Schülerinnen und Schülern durch den LRS-Beauftragten im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 5
- bei Bedarf Beratung hinsichtlich der freiwilligen Teilnahme am schulinternen LRS-Kurs und hinsichtlich des auf der Erprobungsstufenkonferenz beschlossenen Nachteilsausgleichs
- individuelle Beratung durch den unterrichtenden Deutschlehrer bei Bedarf
- Beratungsgespräche der Eltern der Teilnehmer/innen des LRS-Kurses bei Bedarf, nach Möglichkeit einmal im Quartal
Beratung leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler Beratung leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler
- individuelle und regelmäßige Beratung der Eltern besonders leistungsstarker Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit der Teilnahme am sogenannten Drehtürmodell durch die Fachlehrer, die Klassenlehrer und die Schulleitung
- Information über das Exzellenzlabel CertiLingua bei der Fächerwahl im Wahlpflichtbereich der Jahrgänge 8 und 9 sowie bei der Kurswahl in der Sekundarstufe II. Kontinuierliche Unterstützung der Kandidatinnen und Kandidaten während der Q1 und Q2
- Information über die Möglichkeit einer schulbegleitenden Teilnahme an Seminaren der Universität Duisburg-Essen und der FOM (Fachhochschule für Organisation und Management)
Beratung in Bezug auf den persönlichen und sozialen Schulalltag Beratung in Bezug auf den persönlichen und sozialen Schulalltag
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten oder ratsuchenden Schülerinnen und Schüler, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Lehrerinnen und Lehrer.
Grundsätze des Beratungsprozesses:
- Freiwilligkeit: Grundsätzlich entscheidet die bzw. der Ratsuchende frei, ob sie bzw. er das Beratungsangebot in Anspruch nehmen möchte. Des Weiteren liegt die Entscheidung über die Fortführung eines Beratungsprozesses sowie die Umsetzung von gefundenen Lösungen ebenfalls bei den Ratsuchenden.
- Offenheit und Unparteilichkeit: Um die Ratsuchende bzw. den Ratsuchenden bei der Problemlösung funktional unterstützen zu können, handelt der Berater weder in anderen Rollen noch ist er abhängig von den Erwartungen und Aufträgen anderer Beteiligter.
- Vertraulichkeit: Alle Beratungsanlässe werden vertraulich behandelt. Der Kontakt zu weiteren Personen oder Institutionen (im Rahmen einer Problemlösung) erfolgt nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der bzw. des Ratsuchenden.
Ziele der Beratung:
- Hilfe zur Selbsthilfe: Durch die Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit, der Problemlösekompetenz, der kommunikativen Kompetenzen sollen die Ratsuchenden in die Lage versetzt werden, ihre Probleme selbst zu lösen bzw. ihre (Entwicklungs-) aufgaben selbst zu bewältigen.
- einvernehmliche Problemlösung: Ein Problem oder eine Aufgabe wird als gelöst betrachtet, sofern alle am Beratungsprozess Beteiligten das Problem als gelöst ansehen.
- Prävention: Durch die im Rahmen des Beratungsprozesses erworbenen Ansichten und Kompetenzen sollen die Ratsuchenden in die Lage versetzt werden, Handlungsstrategien auf andere Situationen des lebensweltlichen Alltags zu übertragen.
Beratungsanlässe und -felder:
- Störungen der Schüler-Schüler-Kommunikation
- Störungen der Schüler-Lehrer-Kommunikation
- kollegiale Beratung
- Lernschwierigkeiten / Konzentrationstraining
- (persönlich bedeutsame) Entscheidungen
- Entwicklungsaufgaben und -krisen
- besondere Situationen im Elternhaus
- Mobbing
- Essstörungen / Suchtprobleme
- Ängste